Das Amt des "Königs von Deutschland" existierte historisch im Heiligen Römischen Reich. Es handelte sich dabei um den gewählten Herrscher des Reiches, der traditionell nach seiner Wahl zum Kaiser gekrönt wurde. Die Wahl erfolgte durch die Kurfürsten.
Wahl des Königs: Die Wahl des Königs erfolgte durch ein Kollegium von Kurfürsten. Dieses Kollegium bestand im Laufe der Zeit aus verschiedenen geistlichen und weltlichen Fürsten des Reiches. Mehr Informationen zur Wahl%20des%20Königs.
Kurfürsten: Die Kurfürsten waren die mächtigsten Fürsten des Reiches, die das Recht hatten, den König zu wählen.
Kaiserkrönung: Nach der Wahl zum König von Deutschland erfolgte traditionell die Kaiserkrönung durch den Papst. Mit der Kaiserkrönung erlangte der Herrscher den Titel und die Würde eines Kaisers des Heiligen Römischen Reiches.
Heiliges Römisches Reich: Das Heiliges%20Römisches%20Reich war ein komplexes Gebilde aus Territorien und Fürstentümern, das vom Mittelalter bis 1806 existierte. Der König von Deutschland war dessen nominelles Oberhaupt.
Ende des Königtums: Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806 durch Napoleon endete auch die Existenz des Amtes "König von Deutschland".
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